|
Sicherlich hat fast jeder schon mal eine Apotheke besucht - sei es um ein Rezept einzulösen oder um die Reiseapotheke für den nächsten Urlaub auffüllen zu lassen - doch kaum einer weiß wirklich, wer alles in der Apotheke arbeitet und wer wofür zuständig ist. Die Mitarbeiter einer Apotheke gehören, entsprechend ihrer Ausbildung, entweder zum pharmazeutischen oder nichtpharmazeutischen Personal.
Das pharmazeutische Personal umfasst: Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten, Pharmazeutische Assistenten .
Pharmazeutische Tätigkeiten, die von diesen Berufsgruppen ausgeführt werden dürfen, umfassen im wesentlichen die Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln sowie die Information und Beratung des Kunden oder Patienten über Arzneimittel.
Zum nichtpharmazeutischen Personal zählt man insbesondere Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter und pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, die das pharmazeutische Personal bei den genannten pharmazeutischen Tätigkeiten unterstützen sowie weitere organisatorische Aufgaben erfüllen und damit für einen reibungslosen Apothekenablauf hinter den Kulissen sorgen.
Aktuell wird nur noch in den Berufen Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistentin und pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte ausgebildet.
|
|